Die Schweiz kennt keine Radtypengenehmigung
Anders als in Deutschland gibt es hier keine Allgemeine Betriebserlaubnis für Räder. Massgebend ist Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41): Technische Änderungen am Fahrzeug sind der Zulassungsbehörde zu melden, und das Fahrzeug ist vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Wer im Netz liest, seine Felgen bräuchten «eine ABE oder ECE-Genehmigung», liest deutsches Recht. Die ABE existiert in der Schweizer Rechtsordnung nicht.
Wann ist eine Meldung nötig?
Entscheidend ist, ob die Rad-Reifen-Kombination von der im Fahrzeugausweis eingetragenen abweicht. Bleibt sie innerhalb der genehmigten Werte, ist keine Meldung nötig. Weicht sie ab, wird sie melde- und prüfpflichtig. Das gilt für eine andere Zollgrösse, eine andere Breite, eine andere Einpresstiefe und eine andere Traglast.
Die genauen Toleranzwerte unterscheiden sich je nach Quelle und Kanton. Vor Veröffentlichung durch das STVA Zürich oder eine anerkannte Prüfstelle bestätigen lassen.
Was ist eine Eignungserklärung?
Die Eignungserklärung ist der Nachweis, dass eine bestimmte Felge an einem bestimmten Fahrzeugtyp betrieben werden darf. Ausgestellt wird sie von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, in der Praxis vor allem DTC Dynamic Test Center AG und FAKT AG. Sie ist kein Zertifikat der Felge allein, sondern immer die Kombination aus Felge, Fahrzeug und Reifendimension.
Grundlage der Beurteilung ist unter anderem die ASA-Richtlinie Nr. 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter.
Gilt ein deutsches TÜV-Gutachten?
Diese Frage wird am häufigsten gestellt und am schlechtesten beantwortet. Die Praxis wird unterschiedlich dargestellt: Manche Kantone akzeptieren ein deutsches Teilegutachten als Grundlage, andere verlangen zwingend eine Schweizer Eignungserklärung.
Diese Frage kantonsweise verbindlich abklären, bevor sie hier beantwortet wird. Widersprüchliche Angaben in Foren über zwanzig Jahre hinweg, keine belastbare publizierte Quelle gefunden.
Unsere Empfehlung bis dahin: Verlassen Sie sich nicht darauf. Fragen Sie uns vor dem Kauf, dann klären wir es für Ihren Kanton.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Fahrzeugausweis — daraus lesen wir die Typengenehmigungsnummer (Ziffer 24) und die Stammnummer (Ziffer 18).
- COC-Dokument oder Formular 13.20 — nur nötig, wenn im Ausweis Typenschein X steht.
- Felgenangaben — Marke, Bezeichnung, Durchmesser, Breite, Lochkreis, Einpresstiefe und Traglast. Alle Werte müssen auf der Felge eingegossen und lesbar sein; aufgeklebte oder nachträglich gravierte Angaben werden nicht akzeptiert.
- Reifendimension — Breite, Querschnitt, Durchmesser und Lastindex des Reifens, den Sie fahren wollen.
- Distanzscheiben — falls verwendet, mit Dicke in Millimetern.
Was kostet die Eintragung?
Für die Eignungserklärung verlangen Schweizer Anbieter derzeit zwischen rund CHF 100 und CHF 150, einzelne Marken deutlich mehr. Dazu kommt die Gebühr für die Nachprüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Gebühren der Nachprüfung je Kanton recherchieren und hier ergänzen. Diese Übersicht existiert bisher nirgends.
Bei uns ist die Vorabprüfung kostenlos. Wir sagen Ihnen vor der Bestellung, ob die Kombination zulässig ist und ob eine Eignungserklärung nötig wird. Kosten entstehen erst, wenn Sie die Eignungserklärung tatsächlich brauchen — und das sagen wir Ihnen vorher.
Kantonale Unterschiede
Die Beurteilung liegt beim kantonalen Strassenverkehrsamt, und die Praxis unterscheidet sich. Drei Ämter haben ihre Anforderungen an nachträglich montierte Felgen schriftlich veröffentlicht:
| Kanton | Veröffentlichte Fundstelle |
|---|---|
| St. Gallen | Merkblatt Fremdfelgen |
| Thurgau | Umrüstung Felgen/Reifen |
| Luzern | Montage von Fremdfelgen |
Für Zürich, Bern, Aargau, Schwyz und Zug haben wir keine publizierte Fundstelle gefunden. Dort entscheidet das Amt im Einzelfall — und wir behaupten hier nichts, was wir nicht belegen können. Nennen Sie uns Ihren Zulassungskanton, wenn Sie den Fahrzeugausweis schicken. Ist der Fall nicht eindeutig, fragen wir vor Ihrer Bestellung direkt beim zuständigen Amt nach.
Unser Teil daran
Wir verkaufen keine Felge, von der wir wissen, dass sie an Ihrem Fahrzeug nicht zulässig ist. Schicken Sie uns ein Foto des Fahrzeugausweises. Wir prüfen Lochkreis, Einpresstiefe, Mittenlochbohrung und Traglast und sagen Ihnen, was geht und was nicht.
Wir melden uns mit einer verbindlichen Auskunft und passenden Vorschlägen.